Müssen wir Ehepartner sein, wenn wir uns einer künstlichen Befruchtung unterziehen wollen?
Für eine künstliche Befruchtung ist es nicht notwendig, verheiratet zu sein. Die gesetzliche Bedingung ist allerdings die schriftliche Einverständniserklärung beider Partner (Mann und Frau). Das gilt auch für die Behandlung der Unfruchtbarkeit mit gespendeten Zellen.
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